Dies hängt vom jeweiligen PV-Betreibermodell ab. Im Fall von Volleinepseiseanlagen sowie der Nutzung des PV-Stroms für Hilfs- und Betriebsstrom, tritt das Wohnungsunternehmen nicht als Energieversorger auf. Beim Mieterstrom muss hier ebenfalls nach Modell unterschieden werden. Im Beispiel des Lieferkettenmodells, kann der Solaranlagenbetreiber die Lieferung des Stroms an die Mieter*innen an einen dritten Energiedienstleister abgeben. Wird der Solarstrom vom Vermieter direkt an die Mieter*innen verkauft, wird er zum Energieversorger.
Neben diesen beiden Beispielen gibt es noch weitere Modelle. Wir unterstützen Sie gerne dabei, das für Sie und Ihre Immobilie passende Betreibermodell zu finden.